S1 Kopfhöhe (FT-Treppe)

 

Link zum Eintrag: s1-kopfhoehe.htm

<< Zum Inhaltsverzeichnis anklicken >>

Navigation:  FT-Treppe.DCX >

S1 Kopfhöhe (FT-Treppe)

 

Link zum Eintrag: s1-kopfhoehe.htm

Prüfen der zulässigen Kopfhöhe

 

Das Treppenprogramm bietet eine eigene Funktion zur Prüfung der zulässigen Kopfhöhe (Durchgangshöhe).

Stellen Sie dazu im Treppenmodul-Hauptmenü unter dem Menüpunkt S2 mindHöhe die mindestens erforderliche

Durchgangshöhe ein. Anschließend betätigen Sie den Menübutton S1 Kopfhöhe. Das Programm beginnt mit der Berechnung.

Wenn die zulässige (eingestellte) Kopfhöhe unterschritten wird, zeichnet das Programm eine strichlierte Linie

an der kritischen Stelle und schreibt am unteren Bildschirmrand die aktuelle Kopfhöhe.

 

Das Programm nimmt von sich aus keine Änderung der Geometrie vor!

 

Hinweis: Die strichlierten Linien zur Markierung der Stellen, an der die zulässige Kopfhöhe unterschritten wurde,

sind nicht fix in der Zeichnung verankert. Sie werden beim nächsten Bildschirmaufbau wieder gelöscht.

 

Wenn Sie auf die Betätigung des Menubuttons S1 Kopfhöhe nach einigen Sekunden Wartezeit keine Reaktion

feststellen können, ist die Kopfhöhe bei allen Läufen ausreichend.

 

Die Kopfhöhenberechnung kann beliebig oft durchgeführt werden.